Finanzierung

Finanzierung von Einzeltherapie

Die Finanzierung einer Psychotherapie ist über verschiedene Wege möglich.

Selbstzahler

Zunächst besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall müssen keinerlei Formalitäten zur Beantragung beachtet werden. Das Honorar für 50 Minuten beträgt 110 €.

Privat Versicherte

Sind Sie privat versichert, hängt die Finanzierung der Psychotherapie von den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer Kasse ab. In der Regel werden die Kosten in voller Höhe erstattet. Um die Kostenübernahme schnell klären zu können, ist es hilfreich, wenn Sie bereits vor einem ersten Kontakt mit ihrer Krankenkasse über die notwendigen Formalitäten und die Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag gesprochen haben.

Kostenerstattungsverfahren

Jeder Mensch hat in Deutschland einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Psychotherapieplatz (§13, Abs. 3SGB V). Dennoch ist es aufgrund langer Wartezeiten und überfüllten Psychotherapiepraxen mit Kassensitz häufig schwierig, zeitnah einen geeigneten Psychotherapieplatz zu finden. In diesem Fall sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Psychotherapie bei einer/einem privaten/privatem approbierten Psychotherapeutin/Psychotherapeuten zu finanzieren. Dabei sind einige Formalitäten für die Beantragung zu beachten, die ich zusätzlich zu ihrem generellen Anliegen mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch besprechen möchte. Auch hier ist es hilfreich, wenn Sie bereits vorab die Finanzierungsmöglichkeiten über das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen.

Finanzierung von Paartherapie

Paartherapie wird in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet. Manchmal gibt es private Kassen, die einen Zuschuss von 50€ pro Sitzung zur Paartherapie leisten.

Eine Sitzung von 90 Minuten kostet derzeit 170€. Vielen Paaren gelingt es nach 1-10 Sitzungen negative Muster zu erkennen und ihre wahren Gefühle, die dahinterstehen, besser wahrzunehmen und zu bennen. Oftmals reicht das schon aus, um auf eine andere Art miteinander zu kommunizieren und Konflikte zu deeskalieren.

Hinweis: Wenn eine Paartherapie nicht auf die Behandlung oder Prävention einer psychischen Erkrankung, wie z.B. einer Anpassungsstörung oder Depression, abzielt, fällt diese nicht unter die steuerliche Befreiung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG. In diesem Fall muss die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % zusätzlich erhoben werden. Da die Qualität von Beziehungen nachweislich einen erheblichen Einfluss auf die psychische Gesundheit hat, ist in den meisten Fällen eine therapeutische Intervention gerechtfertigt. Die emotionsfokussierte Paartherapie zählt aufgrund ihrer Methodik und Wirkung eindeutig zur Psychotherapie und nicht nur zur Beratung.

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*Wenn eine Paartherapie nicht auf die Behandlung oder Prävention einer psychologischen Störung wie z.B. Anpassungsstörung oder Depression abzielt, dann fällt die Behandlung nicht eindeutig unter nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG und dann muss vorsichtshalber noch 19 % Mehrwertsteuer addiert werden. Da Beziehungsqualität unsere psychische Gesundheit nachweislich stark beeinflusst (wie eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien zeigt), ist die Indikation für eine psychotherapeutische oder psychopräventive Intervention jedoch in fast allen Fällen gegeben. Sowieso ist Emotionsfokussierte Paartherapie aufgrund der ihrer Methodik und ihrer Wirkung ganz klar eine Form der Psychotherapie (im Gegensatz zu einer reinen Beratung).