Finanzierung

Die Finanzierung einer Psychotherapie ist über verschiedene Wege möglich.

Selbstzahler

Zunächst besteht selbstverständlich die Möglichkeit die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall müssen keinerlei Formalitäten zur Beantragung beachtet werden. Das Honorar für 50 Minuten richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,56 €.

Privat Versicherte

Sind Sie privatversichert, hängt die Finanzierung der Psychotherapie von den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer Kasse ab. In der Regel werden die Kosten in voller Höhe erstattet. Um die Kostenübernahme schnell klären zu können, ist es hilfreich, wenn Sie bereits vor einem ersten Kontakt mit ihrer Krankenkasse darüber gesprochen haben. Das Honorar für 50 Minuten richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,56 €.

Kostenerstattungsverfahren

Jeder Mensch hat in Deutschland einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Psychotherapieplatz (§13, Abs. 3SGB V). Dennoch ist es aufgrund langer Wartezeiten und überfüllten Psychotherapiepraxen mit Kassensitz häufig schwierig, zeitnah einen geeigneten Psychotherapieplatz zu finden. In diesem Fall sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Psychotherapie bei einem privaten approbierten Psychotherapeuten zu finanzieren. Dabei sind einige Formalitäten für die Beantragung zu beachten, die ich mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch besprechen möchte. Auch hier ist es hilfreich, wenn Sie bereits vorab die Finanzierungsmöglichkeiten über das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen.

Bahn BKK

Ich habe einen Selektivvertrag mit der BahnBKK. Das bedeutet ich kann ohne Beantragung die ersten vier Kennenlernsitzungen mit Versicherten der BahnBKK durchführen und stelle dann einen Antrag auf Psychotherapie. Die Beantragung einer Therapie für BahnBKK-Versicherte ist damit bei mir ebenso unkompliziert wie bei einem/einer PsychotherapeutIn mit Kassensitz.